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Fördermöglichkeiten und Erwerb von Bildungspunkten für Teilnehmer an Seminaren der Bildungsstätte Gartenbau

 

  1. Förderung durch den Verein „Bildungsstätte des Deutschen Gartenbaus e.V.“
    Auszubildende und junge Gärtner bis 25 Jahre, arbeitslose Gärtner, Studenten, Meisterschüler und Junggärtnermitglieder zahlen gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erheblich reduzierte Seminargebühren bei einer Vielzahl von Seminaren der Bildungsstätte Gartenbau.
  2. Förderung durch die „Ernst-Schröder-Stiftung“
    Auf Antrag können junge Gärtnerinnen und Gärtner (auch Auszubildende), die nicht älter als 35 Jahres sind und ihren Arbeitsplatz in der Gartenbaubranche in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen haben, gefördert werden.
  3. Mitglied einer Organisation des ZVG
    Teilnehmer, deren Betrieb Mitglied einer Organisation des ZVG ist, erhalten ermäßigte Seminargebühren.
  4. Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner
    Teilnehmer an bundeszentralen Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft deutscher Junggärtner werden finanziell teils vom Bundeslandwirtschaft- ministerium, teils vom Bundesfamilienministerium gefördert. Dies spiegelt sich in reduzierten Übernachtungs- und Verpflegungsgebühren sowie Zuschüssen zu den Reisekosten nieder. Im Einzelfall können auch Bildungsprogramme für Berufsschulklassen und studentische Gruppen bezuschusst werden.
  5. Förderung durch den Bund deutscher Staudengärtner (BdS)
    Der Bund deutscher Staudengärtner fördert die Seminarreihe „Wellness für Pflanzen: Stauden fachgerecht pflegen“. Darüber hinaus erhalten junge Gärtner bis 25 Jahre sowie arbeitslose Gärtner, Studenten, Meisterschüler und Junggärtner-Mitglieder eine Ermäßigung für die Grünberger Staudentage sowie Gehölz- und Staudentage.
  6. Die Bildungsstätte akzeptiert die Bildungsschecks des Landes Nordrhein-Westfalen, wenn sie rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden. Hier werden in der Regel 50% der Seminargebühren erstattet, für Unterkunft u. Verpflegung gibt es keine Zuschüsse.
  7. Stiftung für Begabtenförderung der deutschen Landwirtschaft e.V.
    Die Stiftung fördert die Teilnahme an Lehrgängen, Praktika und Projekten, die der vorherigen Genehmigung durch die Stiftung bedürfen.
  8. Die Bildungsstätte ist bei der Hessischen Architektenkammer und beim hessischen Kultusministerium akkreditiert und vergibt für diverse Veranstaltungen sogenannte „Bildungspunkte“.

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